Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1) Immer wieder passiert es, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.

Als Schutz vor unvorhergesehenen Risiken (Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Fälle) empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,

da wir die uns entstandenen Ausfallkosten gemäß der DEHOGA Gastaufnahmebedingungen berechnen werden. Sie können diese Versicherung bequem und günstig online abschließen. Entsprechende Vordrucke können Sie aber auch bei der Tourist-Info oder Reisebüro anfordern.

Versichert entspannter buchen! 


Weil das Leben nicht immer so spielt, wie man das gerne hätte, besonders, wenn es um den wohlverdienten Urlaub geht, und es immer wieder passiert, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, empfehlen wir allen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die uns entstandenen Ausfallkosten werden wir gemäß DEHOGA-Gastaufnahmebedingungen berechnen. Selbstverständlich bemühen wir uns, frei gewordene Zimmer oder Ferienwohnungen weiter zu vermieten, um Unkosten für Sie und uns zu vermeiden. Mit Abschluss einer Versicherung sparen Sie unnötige Kosten, wenn der

berühmt-berüchtigte Fall der Fälle eintritt, dass Sie wegen einer unvorhergesehenen Erkrankung oder eines Todesfalles oder anderer unvorhersehbarer Fälle verhindert sind. Dank des Reiseschutzes entsteht Ihnen kein finanzieller Nachteil, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können oder früher abreisen müssen.


 

2) Merkblatt Hotel- und Gaststättenverband

 

Die Rechtslage bei der Bestellung eines Hotelzimmers/Ferienwohnung.

 

  • Wird eine Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande genommen. 
  • Die Zahlung der Ferienwohnung ist verbindlich innerhalb von 10Tagen zu begleichen.
  • Andernfalls wird die Ferienwohnung für andere Gäste wieder freigegeben.
  • 150 Tage vor Anreise kann der Kunde vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder umbuchen. Jeglicher Rücktritt muss per Mail und schriftlich erfolgen. Nach dem 149. Tag vor Anreise fallen Stornokosten zu 100% an, es sei denn wir können diesen Zeitraum weiter vermieten.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
  • Verpflichtung des Vermieters ist es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
  • Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.
  • Nimmt ein Gast die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Gast nicht von der Bezahlung des vereinbarten Preises. Es müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden. Eine Rückvergütung kann nur für den Fall der verlustlosen Weitervermietung erfolgen. Bei vorzeitiger Abreise werden in der Fewo 100% des Zimmerpreises berechnet.
  • Kann der Vermieter die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
  • Der Vermieter hat einen Anspruch auf die Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
  • Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung der Ferienwohnung die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.


3) An-und Abreise


  • Die Ferienwohnung steht Ihnen am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr zurVerfügung.
  • Die Ferienwohnung muss bis spätestens 18 Uhrbezogen werden. Spätere Anreisezeiten sind nach Absprache möglich.
  • Am Anreisetag wird der Meldeschein mit allen reisenden Personen ausgefüllt. Die Belegung der Wohnung ist nur durch diese Personen möglich. 
  • Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe der Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Nach Absprache und Möglichkeit kann eine längere Nutzung vereinbart werden. Für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 18.00 Uhr wird zusätzlich der halbe, nach 18:00 Uhr der volle Preis eines Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, fällig. 
  • Die Ferienwohnung ist bei der Abreise besenrein und sauber zu hinterlassen. 
  • Das Geschirr inklusive Töpfe und Pfannen ist sauber in die Schränke zu räumen. 
  • Der Müll ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. (Informationen hierfür sind im Haus angebracht). 
  • Sollte die Ferienwohnung bei Abreise besonders stark verschmutzt sein, wird ein gesonderter Reinigungsbetrag je nach Aufwand erhoben. 
  • Bei Anreise verlangen wir eine Kaution in Höhe von 150 EUR. Diese erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt wieder zurück, wenn die Wohnung in ordentlichem Zustand verlassen wurde.



4)Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung 


  • Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.
  • Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. 
  • Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. 
  • Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei
  • Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, die Heizung herunterzuschalten, sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
  • Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
  • In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann von uns eine Reinigungspauschale von bis zu 500,00 EUR in Rechnung gestellt werden. Das Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
  • Die Internetnutzung ist für die bei uns angemeldeten Gäste gestattet, soweit die Nutzung nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
  • Die Ein-und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein-und/oder Anbringung von Dekoration o-ä-verpflichtet. 
  • Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
  • Kaution: 150 Euro bei Anreise